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Fachbücher    
Rotes Heft Nr. 68 Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz
3. Auflage - Kohlhammer Verlag
"Das Buch für "Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer ist sowohl ein Buch für das Selbststudium begleitend zur Ausbildung, als auch ein Nachschlagewerk für den Praktiker.[...]Begrifflichkeiten und Themen aus der Rechtswissenschaft werden rezipientenorientiert erklärt und von praxisnahen Beispielen begleitet. Nach Bedarf wird bei den Erläuterungen der einzelnen Regelungen auf die jeweiligen Landesgesetze eingegangen. Es wird der Bezug zu anderen Rechtsnormen erläutert und der Inhalt für Praktiker kommentiert. Für eine weiterführende Recherche sind die Quellen der Rechtsnormen umfangreich und präzise angegeben." (Florian Hessen, Ausgabe 9/2007)
Das Feuerwehr-Lehrbuch
1 Auflage - Kohlhammer Verlag
Mitautor Ralf Fischer - A 2 Rechtsgundlagen der Feuerwehr
Erstmals werden in einem Buch alle Aspekte der Feuerwehrgrundausbildung sowohl für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr als auch für den mittleren feuertechnischen Dienst der Berufsfeuerwehr übersichtlich, aktuell und nach einem modernen Konzept praxisnah dargestellt. Die Themen der zwölf Hauptkapitel reichen von rechtlichen, naturwissenschaftlichen, technischen sowie einsatztaktischen Grundlagen über Unfallverhütung, Allgemeine Einsatzlehre, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, ABC-Einsatzkräfte, Retten und Selbstretten, Absturzsicherung, Leitern bei der Feuerwehr, notfallmedizinische Grundlagen bis hin zu besonderen Aspekten des Vorbeugenden Brandschutzes. Es werden aber auch Randthemen wie der Brandsicherheitswachdienst, Brände im Bereich militärischer Anlagen oder Einsätze bei Windenergieanlagen dargestellt. Die Themen und die Inhalte basieren auf den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und stellen so die aktuelle Lehrmeinung dar.
Lexikon der Feuerwehr
3. Auflage - Kohlhammer Verlag
Mitautor Ralf Fischer
Rückentext
Dieses Fachlexikon gilt bereits heute als Klassiker der Feuerwehrliteratur. Das Standardwerk stellt ein Kompendium dar, welches das inzwischen fast ausufernde Wissen aus den Bereichen Feuerwehr und Brandschutz prägnant, verlässlich und vor allem verständlich vermittelt. Der "Prendke" enthält die für das gesamte Feuerwehrwesen wichtigen Fachbegriffe - insgesamt mehr als 3 500 Stichworte. Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen den Inhalt. Die 3., überarbeitete Auflage berücksichtigt die neuen Entwicklungen im Feuerwehr- und Brandschutzwesen, insbesondere die neuen DIN-Normen, Feuerwehr-Dienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Gesetze und Verordnungen.
Die Herausgeber Vom Leitenden Branddirektor Wolf-Dieter Prendke (+) begründet und von Dipl.-Ing. Hermann Schröder, Landesbranddirektor des Landes Baden-Württemberg, unter Mitarbeit von Prof. Dr. Günter Springer M. A. fortgeführt.
Die Autoren Erfahrene Fachleute des Feuerwehr- und Brandschutzwesens.
Einsatzrecht    
Amtshilfe Die Feuerwehr leistet Amtshilfe und kann Amtshilfe von anderen Behörden verlangen. Die Grundsätze der Amtshilfe werden in diesem Aufsatz besprochen.
Ersatz von Material- und Fahrzeugschäden
bei überörtlicher Hilfe 
  Material- und Fahrzeugschäden sind bei überörtlicher Hilfe der hilfeleistenden Feuerwehr durch die ersuchende Gemeinde zu ersetzen. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Die haushaltsrechtliche Abschreibung eines Gegenstandes kann dabei nicht berücksichtig werden. 
Aufbau der Polizei und Aufgaben beim Feuerwehreinsatz Polizei und Feuerwehr sind an Einsatzstellen oft gemeinsam tätig. Hier werden die Aufgaben der Polizei bei einem Feuerwehreinsatz sowie der organisatorische Aufbau der Polizei erörtert.
Das Spannungsfeld zwischen Opferschutz und Pressefreiheit Was darf die Presse an Einsatzstellen der Feuerwehr; gibt es Grenzen und müssen auch die Einsatzkräfte diese beachten?
Das Umweltinformationsgesetz   Weitgehend unbekannt, doch gerade bei kritischen Einsätzen wie Großbränden oder beim freiwerden gefährlicher Stoffe wichtig. Das Umweltinformationsgesetz gibt dem Bürgen und der Presse einen weitgehenden Anspruch auf Auskunft.
Zuständigkeit von Polizei und Feuerwehr beim Suizidversuch   Bei Suizidversuchen müssen Feuerwehr und Polizei häufig engzusammen arbeiten. Hier wird erläutert, wer welche Zuständigkeiten hat.
Lebenserhaltende Maßnahmen gegen den Willen des Patienten oder seiner Angehörigen Ein sehr schwieriges Thema. Was darf und muss die moderene Medizin und der Rettungsdienst leisten. Darf oder muss auch gegen den Willen von Angehörigen behandelt werden?
Zwangseinweisungen nach PsychKG durch die Feuerwehr Welche Voraussetzungen gibt es für Zwangseinweisungen? Sind sie durch Beamte der Feuerwehr zulässig? Gibt es Unterschiede, wenn jemand unter Betreuung steht oder, wenn der Betroffene minderjährig ist?
Heranziehung von Personen und Gerät nach § 27 Abs. 1 FSHG Die Feuerwehren können nicht über alle Geräte verfügen, die für einen Einsatz erforderlich sind. Der Einsatzleiter hat daher unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis Fahrzeuge, Geräte oder auch Personen heranzuziehen.
Straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeit    
Schweigepflicht bei Feuerwehr und Rettungsdienst  

Die Angehörigen der Feuerwehren erhalten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit häufig tiefe Einblicke in die Privatsphäre des betroffenen Einzelnen. Diese Privatsphäre ist durch die sogenannte Verschwiegenheitspflicht und dem damit zum Teil korrespondierenden Zeugnisverweigerungsrecht geschützt. Der Aufsatz beleuchtet viele Einzelheiten, der schwierigen Materie

Regreß gegen die Gemeinde bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Ein Verstoß gegen sie kann schwerwiegende Folgen haben. Es droht Regreß, wenn die Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften auf einem Organisationsverschulden der Gemeinde beruht.
Gefährliches Haftungsrisiko für Führungskräfte Bei der Tätigkeit außerhalb des hoheitlichen Bereichs haben Führungskräfte ein persönliches eigenes Haftungsrisiko, welches weitgehend nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Abhören von BOS - Funk Abhören von BOS-Funk ist strafbar. Auch für Feuerwehrangehörige.
Haftung Minderjähriger und ihrer Eltern Wer haftet, wenn ein Minderjähriger einen Schaden anrichtet? Im Regelfallt die Eltern? Hier gibt es einen weit verbreiteten Rechtsirrtum.
Brandstiftung durch Angehörige der Feuerwehr Der Super-Gau in der Feuerwehr. Ein Brandstifter in den eigenen Reihen. Wie kann man sich schützen und welche Erkenntnisse gibt es über die Persönlichkeitsstruktur dieser Tätergruppe.
Abmelden von Einheiten -
ein Risiko für den Leiter der Feuerwehr
Eine Einheit der Feuerwehr feiert ein Fest oder macht einen Ausflug. Darf der Leiter der Feuerwehr in einem solchen Fall die Einheit in Status 6 setzen?
Ständige Unterbesetzung hauptamtlicher Wachen Eine Kurzprüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn durch die planmäßige ständige Unterbesetzung einer hauptamtlichen Wache es zu einem Schaden kommt.
Verkehrsrecht    
Sonderrechte im Straßenverkehr   Bei Feuerwehr und Rettungsdienst immer heiß diskutiert.
Ausnahme für die Feuerwehr vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Das Berufsfahrerqualifikationsgesetz verlangt detailierte Kenntnisse und regelmäßige Nachschulungen. Es gilt nicht für den Bereich der Feuerwehr.
Führerscheine - Prüfungspflicht des Leiters der Feuerwehr Muss der Leiter der Feuerwehr regelmäßig sich die Führerscheine zur Überprüfung des Vorhandenseins einer Fahrerlaubnis vorlegen lassen?
Fahren von Einsatzfahrzeugen durch Angehörige der Ehrenabteilung Antwort auf eine Anfrage an den Arbeitskreis Recht, ob Angehörige der Ehrenabteilung Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr führen dürfen, wenn kein Feuerwehrangehöriger der Einsatzabteilung mit der entsprechenden Fahrerlaubnis zu Stelle ist.
Voraussetzung für die Annahme eines geschlossenen Verbandes ein geschlossener Verband ist wie ein Fahrzeug anzusehen. Welche Voraussetzungen hierfür bestehen, hat das Kammergericht Berlin konkretisiert
Erhöhtes Haftungsrisiko durch verdeckte eingebaute Einsatzhörner Durch Urteil des Kammergerichts Berlin wurde entschieden, dass andere Verkehrsteilnehmer das Einsatzhorn entweder gehört oder gehört haben müssen. Dies gelte allerdings nicht für verdeckt eingebaute Einsatzhörner.
Absicherung des Rettungsdienstes durch die Feuerwehr Zuständig für die Absicherung von Unfällen auf der Autobahn ist die Polizei. Im Einzelfall kann aber auch die Feuerwehr zur Absicherung des Rettungsdienstes befugt und verpflichtet sein.
Geschlossene Verbände Den meisten Verkehrsteilnehmern sind die Regeln der StVO zum geschlossenem Verband nicht bekannt. Daher Vorsicht!
Unfall auf der Einsatzfahrt Bei einem Unfall im Straßenverkehr besteht eine Wartepflicht. Wer dagegen verstößt macht sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort straftbar. Bei Einsatzfahrten gilt dies jedoch nicht uneingeschränkt - Besprechung eines Aufsatzes in der Zeitschrift Rettungsdienst von 1999
Organisations- und personalrechtliche Fragen  
Brandschutzbedarfsplan - Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung Nach § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden Brandschutzbedarfspläne aufzustellen. Während die Hilfsfrist medizinisch begründet ist, besteht beim Erreichungsgrad ein gewisser politscher Spielraum, mit dem die Qualität der Feuerwehr festgelegt wird.
Gerichtliche Zuständigkeit bei Diziplinarmaßnahmen gegen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Wer ist zuständig? DIe Diziplinarkammern oder die "normalen" Kammern der Verwaltungsgerichte.
Wirksamwerden einer Austrittserklärung §§ Schnell ist der Austritt aus der Feuerwehr erklärt -aber wielange kann diese Erklärung zurückgenommen werden?
Kein Platz für Extremisten in der Feuerwehr Die Feuerwehr basiert auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung und bekennt sich zu den Werten des Grundgesetzes. Für politische Extremisten ist kein Platz.
Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis Was ist tatsächlich ein sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis? Kann es der Leiter der Feuerwehr anfordern? Auch wenn das Führungszeugnis keine Eintragung enthält, kann der Betroffene erheblich vorbestraft sein.
Anspruch auf Beförderung nach der LVO FF Beförderungen richten sich nach der LVO FF. Maßgebend sind Eignung und Qualifikation. Das Ermessen des Leiters der Feuerwehr ist bei der Frage der Beförderung eingeschränkt.
Keine Werbung der Feuerwehr für private Unternehmen Die öffentliche Feuerwehr darf nicht zugunsten von Gewerbetreibenden für diese Werbung machen. Dies gilt nicht nur für unmittelbare, sondern auch für "verdeckte" Werbung. Vorsicht: Es drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.
Durchsetzung des Herausgabeanspruchs bei dienstlich überlassenen Gegenständen Nach dem Ausscheiden gibt jemand seine ihm von der Feuerwehr überlassenen Gegenstände nicht heraus. Hier werden die rechtlichen Möglichkeiten zur Zurückforderung aufgezeigt.
Ölspur Problematik    
Zuständigkeit und Kosten bei Ölspuren mit Ablaufplan Nachdem das OVG Münster Ölspuren als Unglücksfall angesehen und damit eine originäre Zuständigkeit der Feuerwehren festgestellt hat, hat der Gesetzgeber zumindest hinsichtlich der Kosten reagiert. Die neue Rechtslage wird hier kurz dargestellt und mit einem Ablaufplan erläutert.
Ölspuren in Ortsdurchfahrten Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, wer die Ölspuren auf Bundes- und Landstraßen in Ortsdurchfahrten zu tragen hat.
Ölspuren - ein Unglückfall Besprechung der Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster, nachdem Ölspuren ein Unglücksfall im Sinne des FSHG sind, so dass eine Zuständigkeit der Feuerwehren gegeben ist.